AGB SMS

SYLT MUSIC SEMINARS AGB

I. Geltungsbereich

Der Vertrag wird zwischen G*Soundz Entertainment Sylt und dem Teilnehmer für die Veranstaltung Sylt Music Seminars geschlossen.

II. Anmeldung

Die Seminaranmeldung ist schriftlich erforderlich. Der Vertrag kommt zustande sobald G*Soundz Entertainment Sylt die Anmeldung schriftlich bestätigt hat.

III. Seminargebühren/Zahlungsmodalitäten

Die Teilnahmegebühr für die Sylt Music Seminars ist mit Rechnungsstellung durch die G*Soundz Entertainment Sylt per Überweisung spätestens 14 Werktage vor Seminartermin zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden die jeweilig gültigen Mahn- gebühren fällig.

IV. Rücktritt durch Teilnehmer

Sollte der Teilnehmer seine Teilnahme an dem Seminar bis zu zwei Wochen vor dem jeweiligen Seminartermin durch schriftliche Mitteilung gegenüber G*Soundz Entertainment Sylt stornieren, wird der bezahlte Seminarbetrag dem Teilnehmer erstattet. Sollte eine Stornierung später erfolgen, werden die vollständigen Seminargebühren fällig. Die Ernennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.

V. Absage durch Veranstalter

Die Durchführung der Sylt Music Seminars ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. G*Soundz Entertainment Sylt ist berechtigt, die Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder anderen organisatorischen Gründen abzusagen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Seminargebühren vollständig erstattet. Ein weitergehender Anspruch der Teilnehmer besteht nicht.

VI. Seminarmaterialien

Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, das von G*Soundz Entertainment Sylt zur Verfügung gestellte urheberrechtlich geschützte Übungsmaterial kommerziell zu verwenden. Die private Nutzung für eigene Zwecke ist jederzeit gestattet.

VII. Datenschutz

Die Teilnehmerdaten werden nur für interne Zwecke von G*Soundz Entertainment Sylt verwendet und nicht an dritte Personen oder Firmen für kommerzielle Zwecke weitergegeben.

VIII. Haftung

G*Soundz Entertainment Sylt haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer außerhalb der Seminarräume, auf dem Hin- oder Rückweg entstehen. Für Schäden, die dem Teilnehmer innerhalb der Seminarräume entstehen, haftet G*Soundz Entertainment Sylt nur dann, wenn G*Soundz Entertainment Sylt oder einer nach deren Weisung tätigen natürlichen Person Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

IX. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Sylt. Gerichtsstand ist Niebüll.